Tagesbetreuung

Allgemeine Informationen, Betreuung und KostenIkone

Die Zeit von 07:00 bis 13:00 Uhr ist kostenfrei.
Für die Betreuungszeit von 13:00 bis 17:00 Uhr
ist ein monatlicher Kostenbeitrag zu entrichten:

Preise ab 1. Juli 2023:
bis 40 Stunden     € 55,-
bis 60 Stunden     € 80,-
über 60 Stunden  € 90,-

Eine Förderung für den Kostenbeitrag bis 17:00 Uhr kann beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten beantragt werden.

Außerdem können alle Beiträge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung steuerlich abgesetzt werden.

Angebot Mittagstisch:
NÖ Landesklinikum Hainburg a. d. Donau
(Spezialessen nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich!)
Kosten: 4,28 € pro Mittagstisch

Bus: 20 € pro Monat

Beitrag zum Beschäftigungsmaterial: 113 € pro Jahr


Elternfragen zum Thema Kindergarten 


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Wie Sie sicher schon den Medien entnehmen konnten, ist der Besuch eines Kindergartens ab September 2024 bereits ab 2 Jahren möglich.

Aus Platzgründen können in den beiden Landeskindergärten in unserer Gemeinde jedoch nur Kinder ab 3 Jahren betreut werden.


Die Einladungen zur Einschreibung für das Kindergartenjahr 2024/2025 

wurden bereits an alle in Frage kommenden Familien verschickt.


Wir haben in unseren beiden Landeskindergärten auch jeweils eine Tagesbetreuungseinrichtung. In diesen Tagesbetreuungseinrichtungen können auch schon jüngere Kinder betreut werden, 

sofern ein freier Platz verfügbar ist.


Sollten Sie Bedarf an einer Betreuung vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes haben, dann setzen Sie sich bitte direkt mit den Leiterinnen der Tagesbetreuungseinrichtungen in Verbindung. 

Dort erhalten Sie die Auskunft, ob es einen freien Betreuungsplatz gibt sowie alle weiteren notwendigen Informationen. 

Leiterin TBE Loimersdorf: Melanie Butz                 Tel. Nr. 02214/3520 DW30

Leiterin TBE Stopfenreuth: Andrea Bachmann        Tel. Nr. 02214/2437 DW14


Sollten Sie ihr Kind für einen Kindergartenplatz vormerken lassen wollen, dann ersuchen wir Sie das Formular „Vormerkung für einen Kindergartenplatz“ 

ausgefüllt an gemeinde@engelhartstetten.at zu schicken.


Hinweis: Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht nur für Kinder mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet, die ein Jahr vor der Schulpflicht sind 

(verpflichtendes Kindergartenjahr). 

Jüngere Kinder werden nach Maßgabe der vorhandenen Plätze aufgenommen.


Formulare:

Vormerkung für einen Kindergartenplatz

Datenblatt Kindergarten

Einverständniserklärung Seh- und Hörtest

Einwilligung Bildaufnahmen

Apollonia 2020 Elterninformation

Elternbeirat Elterninformation

Hörtest Elterninformation

Kaliumjodidtabletten Elterninformation

Sehtest Elterninformation



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