MarktgemeindeEngelhartstetten
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Standesamt
Bestätigungen in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
Eheschließung (Ermittlung der Ehefähigkeit)
Geburten
Personenstandsmeldungen
Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Sterbefälle
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Identitätsnachweis
- Bei Vorehen: letzte Heiratsurkunde und Scheidungsurteil (rechtskräftig)
- Bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunde der Kinder
- Bei Ausländern: Ehefähigkeitszeugnis oder Ähnliches
Weitere wichtige Informationen für die Eheschließung:
- von allen Eltern: Namen und Geburtsdatum
- ehelich oder unehelich geboren
- eventuelle Trauzeugen (man kann auch ohne heiraten :-)
- gewünschter Familienname nach der Eheschließung
Die Gesetze sind von Land zu Land verschieden, daher ist es möglich, dass bei Trauungen mit Auslandsberührung noch weitere Dokumente vorgelegt werden müssen!
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
Lageplan vergrößern