Trauungen und eingetragene Partnerschaften

Gebühren für Trauungen und eingetragenen Partnerschaften

Je nach Anzahl der erforderlichen Dokumente variiert die Höhe der Kosten. Alle Gebühren – auch für die Durchführung der Trauung und für die Heiratsurkunden – sind bereits bei der Anmeldung der Eheschließung zu entrichten.



 Bundesgebühren:


Für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit:      50 Euro

Bei Vorlage von ausländischen Schriften:                  130 Euro

 


 Bundesverwaltungsabgabe:


Trauung im Amtsraum während der Amtsstunden:        5,45 Euro

Trauung im Amtsraum außerhalb der Amtsstunden:    10,90 Euro

Trauung außerhalb der Amtsräume:                           54,50 Euro

Trauungsniederschrift:                                                2,10 Euro

Heiratsurkunden (im Zuge der Eheschließung):             2,10 Euro

 


 Kommissionsgebühren (Schlosstrauungen):


 Außentrauung innerhalb der Amtsstunden:            200,00 Euro

 Außentrauung außerhalb der Amtsstunden:           280,00 Euro

Zuständig