Abgaben - Bild von Capri23auto / Pixabay

 

Strafregister Bundesgebühren

 

- € 28,60 Bundesgebühr (€ 14,30 für den Antrag, € 14,30 Zeugnisgebühr)

- €   3,40 Bunderverwaltungsabgabe bei der Antragstellung.


Wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll, entfällt die Zeugnisgebühr von € 14,30 und die Bescheinigung kostet somit € 17,70.


 

Bundesgebühren Meldebestätigung: für Ämter und Arbeitgeber € 3,00



 


    

Zuständig