MarktgemeindeEngelhartstetten
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Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung - gilt nicht für NÖ Landeskindergärten - betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren bzw. im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.
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