Kurs zur allg. Sachkunde

Anmeldung zur allgemeinen Sachkunde und Angebote in DOGHOF


Im Hundesportverein Schlosshof www.doghof.at, werden regelmäßig Termine zur Absolvierung der allgemeinen Sachkunde angeboten.


Preis € 75,- pro Person bzw. pro Hundepass

(Der Hundepass ist von jener Person zu absolvieren, auf welche der Hund angemeldet wird)


Voranmeldung unter: 0664/43 53 017 oder doghof@birgitmeisel.at


Außerdem bietet DOGHOF weitere Kurse für Mensch-Hund-Teams an:

Welpenkurs, Basis- und Alltagstraining, Vorbereitungskurs zur Begleithundeprüfung

Beschäftigung, Welpentricks, Dogdance, Apportieren, Suchen, Teamwork, Rally Obedience

Einzeltrainings, u.v.m.


Nähere Informationen unter www.doghof.at


Details zur allgemeinen Sachkunde

1 Stunde 

Info durch Tierarzt oder Tierärztin über Gesundheit inkl. Haltung & Pflege

            Auswirkung von Krankheiten auf das Sozialverhalten


2 Stunden

Theorievortrag Info über Hund als soziales Lebewesen & Mensch-Hund-Beziehung Wesen, Verhalten, Lernverhalten, Sprache der Hunde, Stress & Stressvermeidung, Angst- und Aggressionsverhalten, Aggressions-Vermeidung, Gehorsam


NÖ Hundehaltegesetz &

NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001, 

Fassung LGBl. Nr. 56/2022 & NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023


ab 01. Juni 2023

sind für alle NEU angeschafften Hunde bei der zuständigen Gemeinde, Nachweise für die Absolvierung der allgemeinen Sachkunde (Frist: 6 Monate ab Anmeldung des Hundes) in Form des NÖ Hundepasses sowie eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Mindestversicherungssumme € 725.000,- pro Hund) nachzuweisen.


für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, ist KEIN Sachkundenachweis zu erbringen, allerdings muss bei der Gemeinde die ausreichend angepasste Haftpflichtversicherung bis 1. Juni 2025 zu melden.


Wird der allgemeine Sachkundenachweis von einer Person einmal erbracht, muss er für weitere Hundehaltungen nicht wiederholt werden.


Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde UND die erweiterte Sachkunde innerhalb von 6 Monaten nach Meldung bei der Gemeinde nachzuweisen oder bei einem jungen Hund, bis zum Abschluss des ersten Lebensjahres. Die schon bisher geforderte Haftpflichtversicherung muss bis 1. Juni 2025 auf die anfangs genannte Summe angepasst werden.


Als Anerkennung der allgemeine Sachkunde gelten außerdem: Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (ÖKV, ÖHU), Jagdhundeprüfung, Assistenz-/Therapiebegleithundeausbildung und Prüfungen div. Einsatz-Organisationen (Rettungshunde) Diensthundeführerausbildung, Studium Veterinärmedizin, Sachkundenachweis anderer Bundesländer, Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ der Vetmeduni Wien


Beschränkung der Hundehaltung

ab 1. Juni 2023 gilt außerdem NEU:

 

Das Halten von mehr als 5 Hunden in einem Haushalt ist verboten


Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential dürfen nicht mehr als 2 Hunde im Haushalt gehalten werden. 



Infoblatt (146 KB) - .PDF

29.06.2023