Geldregen - Bild von Peggy_Marco / Pixabay

Förderung für die Kostenbeiträge zur Kleinkinderbetreuung

Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung - gilt nicht für NÖ Landeskindergärten - betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren bzw. im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.

Hier gehts zum Onlineantrag!