Allgemeine Informationen, Betreuung und Kosten
Die Zeit von 07:00 bis 13:00 Uhr ist kostenfrei.
Für die Betreuungszeit von 13:00 bis 17:00 Uhr
ist ein monatlicher Kostenbeitrag zu entrichten:
Preise ab 1. Juli 2023:
bis 40 Stunden € 55,-
bis 60 Stunden € 80,-
über 60 Stunden € 90,-
Eine Förderung für den Kostenbeitrag bis 17:00 Uhr kann beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten beantragt werden.
Außerdem können alle Beiträge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung steuerlich abgesetzt werden.
Angebot Mittagstisch:
NÖ Landesklinikum Hainburg a. d. Donau
(Spezialessen nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich!)
Kosten: 4,28 € pro Mittagstisch
Bus: 20 € pro Monat
Beitrag zum Beschäftigungsmaterial: 113 € pro Jahr
Elternfragen zum Thema Kindergarten
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Wie Sie sicher schon den Medien entnehmen konnten, ist der Besuch eines Kindergartens ab September 2024 bereits ab 2 Jahren möglich.
Aus Platzgründen können in den beiden Landeskindergärten in unserer Gemeinde jedoch nur Kinder ab 3 Jahren betreut werden.
Die Einladungen zur Einschreibung für das Kindergartenjahr 2024/2025
wurden bereits an alle in Frage kommenden Familien verschickt.
Wir haben in unseren beiden Landeskindergärten auch jeweils eine Tagesbetreuungseinrichtung. In diesen Tagesbetreuungseinrichtungen können auch schon jüngere Kinder betreut werden,
sofern ein freier Platz verfügbar ist.
Sollten Sie Bedarf an einer Betreuung vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes haben, dann setzen Sie sich bitte direkt mit den Leiterinnen der Tagesbetreuungseinrichtungen in Verbindung.
Dort erhalten Sie die Auskunft, ob es einen freien Betreuungsplatz gibt sowie alle weiteren notwendigen Informationen.
Leiterin TBE Loimersdorf: Melanie Butz Tel. Nr. 02214/3520 DW30
Leiterin TBE Stopfenreuth: Andrea Bachmann Tel. Nr. 02214/2437 DW14
Sollten Sie ihr Kind für einen Kindergartenplatz vormerken lassen wollen, dann ersuchen wir Sie das Formular „Vormerkung für einen Kindergartenplatz“
ausgefüllt an gemeinde@engelhartstetten.at zu schicken.
Hinweis: Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht nur für Kinder mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet, die ein Jahr vor der Schulpflicht sind
(verpflichtendes Kindergartenjahr).
Jüngere Kinder werden nach Maßgabe der vorhandenen Plätze aufgenommen.
Formulare:
Vormerkung für einen Kindergartenplatz
Datenblatt Kindergarten
Einverständniserklärung Seh- und Hörtest
Einwilligung Bildaufnahmen
Apollonia 2020 Elterninformation
Elternbeirat Elterninformation
Hörtest Elterninformation
Kaliumjodidtabletten Elterninformation
Sehtest Elterninformation