![Wahlinformation]()
Meine Wahlkarte & Meine Wahlinfo zur Nationalratswahl 2024
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei
der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im
August eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ zugestellt.
Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an
einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe
Abbildung).
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode
für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen,
abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die
schnellere Abwicklung bei der Wahl am Wahltag selbst.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den
personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29.
September ins Wahllokal mit.
![Wahlkarte beantragen]()
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.
UNSERE TIPPS:
- Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
- Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
- Der letztmögliche
Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 25. September
2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen
Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag,
den 27. September 2024, 12:00 Uhr erfolgen.
- Eine persönliche Antragsstellung
ist ebenso bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr möglich.
Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie
sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die
Briefwahlkarte dem Gemeindebediensteten übergeben.
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Anfang September
zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene
Zustelladresse. Die Wahlkarte muss bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr
bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die
Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei
jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
VERWENDEN SIE BITTE FÜR WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE
WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!
Sprengelwahlbehörden
Verfügungen der Wahlbehörden
Kundmachung der Wahl zum Nationalrat