Kundmachung Mitglieder Sprengelwahlbehörde
Kundmachung der Mitglieder der Gemeindesprengelwahlbehörde
Kundmachung der Festsetzung der Wahlsprengel, der Wahllokale, der Verbotszonen und der Wahlzeit für eine Gemeinde mit mehreren Wahlsprengel
Kundmachung Landwirtschaftskammerwahlen 2025
Wahlen in die NÖ Landwirtschaftskammern am 9. März 2025
Am Sonntag, 9. März 2025 finden die Wahlen in die NÖ Landwirtschaftskammern statt.
Die NÖ Landesregierung hat am 22.10.2024 aufgrund des § 2 der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018, LGBl.Nr.1/2019, die Ausschreibung der Wahlen in die Landwirtschaftskammern 2025 verordnet.
Als Stichtag wurde der 11.November 2024 bestimmt.
An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. Jede(r) Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und übt grundsätzlich sein/ihr Wahlrecht nur in der Gemeinde bzw. in dem Wahlsprengel aus, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist.
Wie und wann kann man wählen?
a) Wählen am Wahltag (9. März 2025) vor der jeweiligen Sprengelwahlbehörde
- Engelhartstetten und Stopfenreuth – Wahllokal Gemeindeamt Engelhartstetten,
Obere Hauptstraße 2, 2292 Engelhartstetten von 8.00 Uhr - 10.00 Uhr
- Groißenbrunn – Wahllokal FF Haus Groißenbrunn, Bernsteinstraße 2,
2294 Groißenbrunn von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr
- Loimersdorf – Wahllokal FF Haus Loimersdorf, Witzelsdorfer Str.3,
2292 Loimersdorf von 8.00 – 10.00 Uhr
- Markthof – Wahllokal FF Haus Markthof, 2294 Markthof 45 von 8.00 – 10.00 Uhr.
Bei den Wahlen in die NÖ Landwirtschaftskammern 2025 werden amtliche Stimmzettel verwendet, die der/die Wähler(in) im Wahllokal erhält.
b) Wählen mittels Briefwahl (nur mit Wahlkarte!)
Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, Ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland und die von ihrem Wahlrecht im Wege der Briefwahl Gebrauch machen wollen, können ihr Wahlrecht, wenn sie im Besitz einer Wahlkarte sind, in der Form ausüben, dass sie die verschlossene Wahlkarte in dem voradressierten Überkuvert an die Gemeindewahlbehörde 2292 Engelhartstetten, deren Anschrift darauf angegeben ist, so rechtzeitig übermitteln, dass die Wahlkarte bis spätestens bis zum Wahltag, 9. März 2025, 6.30 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde einlangt.
Ebenso kann die verschlossene Wahlkarte am Wahltag bis zum Schließen des Wahllokals an die jeweilige Sprengelwahlbehörde übermittelt werden.
Verspätet einlangende Briefwahlkarten können bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt werden.
Beantragung und Ausstellen einer Wahlkarte:
Die Wahlkarte kann entweder schriftlich oder mündlich bei der Marktgemeinde Engelhartstetten unter Angabe eines Grundes beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Schriftlicher Antrag: Bis spätestens Mittwoch, 5. März 2025
Beim schriftlichen Antrag ist die Identität des Antragsstellers(der Antragstellerin insbesondere durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Kopie eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde, aus der seine/ihre Identität ersichtlich ist, glaubhaft zu machen.
Mündlicher Antrag: Bis spätestens Freitag, 7. März 2025, 12.00 Uhr
Der mündliche Antrag ist persönlich zu stellen und dabei die Identität des Antragstellers/der Antragsstellerin durch ein Dokument nachzuweisen (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
Die Wahlkarten können wahrscheinlich erst ab 24.02.2025 ausgestellt werden, da die Wahlunterlagen erst mit diesem Termin an die Gemeinden übermittelt werden.
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