Kundmachung Vogelgesundheitsverordnung

Aushängezeitraum: 25.03.2025

Anschreiben[100].pdf herunterladen (0.22 MB)

AVN_20250314_AVN_2025_11_0.pdf herunterladen (0.16 MB)

VGV, Fassung vom 17.03.2025.pdf herunterladen (0.14 MB)


Gemeinde: Engelhartstetten

Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko

  1. Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist.
  2. Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  3. Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

  4. Weitere Informationen zu den Risikogebieten finden Sie auf der unserer Informationsseite zur Geflügelpest(Vogelgrippe)
  5. Informationen zu der Biosicherheit finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ
  6. Haben Sie weitere Fragen und sind Sie sich unsicher? – Sie können direkt anrufen bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.