Information zum topographischen Außendienst 2026

Aushängezeitraum: 24.03.2026 - 01.12.2026

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erlaubt sich, 

Sie über die bevorstehenden topographischen Arbeiten in Ihrem Gemeindegebiet zu informieren.


Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme lt. § 1 Z 7 Vermessungsgesetz (VermG) führen

 Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zwischen April und November 2026 in Ihrem

 Gemeindegebiet Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch.

Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV 

mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren.


Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben

 gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, 

soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut“).


Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet,

 Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden.


Wir danken für Ihr Verständnis.


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Anschreiben Vermessungsamt (211 KB) - .PDF

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