Information über Gesetzesbeschluss des Landtages

Aushängezeitraum: 25.09.2026 - 06.11.2026


Die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von

Niederösterreich in der Sitzung am 24. September 2026 folgenden Gesetzesbeschluss

gefasst hat, der einer Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979

unterzogen werden kann:


NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz (NÖ PSMG), NÖ Grundverkehrsgesetz 2007 (NÖ

GVG 2007), Änderung

https://noe-landtag .gv .aUgegenstaende/XX/XX-1 056


Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung

beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung des

Gesetzesbeschlusses durch den Landtag zu laufen und endet mit 5. November 2026.

Die Gemeinden haben den Titel und das Datum des Gesetzesbeschlusses bis zum letzten

Tag der Einspruchsfrist an der Amtstafel kundzumachen und darauf hinzuweisen, dass

dieser im Internet unter dem angegebenen Link einsehbar ist.


Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Gesetzesbeschluss der Volksabstimmung unterliegt,

wenn eine solche binnen sechs Wochen nach der Beschlussfassung von wenigstens 25.000

antragsberechtigen Landesbürgern oder wenigstens 50 Gemeinden oder einer Mehrheit der

Landtagsmitglieder schriftlich verlangt wird.


Die Übermittlung an die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate dient zur Information.



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