MarktgemeindeEngelhartstetten
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Verwaltung > Amtstafel
Aushängezeitraum: 25.09.2026 - 06.11.2026
Die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von
Niederösterreich in der Sitzung am 24. September 2026 folgenden Gesetzesbeschluss
gefasst hat, der einer Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979
unterzogen werden kann:
NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz (NÖ PSMG), NÖ Grundverkehrsgesetz 2007 (NÖ
GVG 2007), Änderung
https://noe-landtag .gv .aUgegenstaende/XX/XX-1 056
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung
beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung des
Gesetzesbeschlusses durch den Landtag zu laufen und endet mit 5. November 2026.
Die Gemeinden haben den Titel und das Datum des Gesetzesbeschlusses bis zum letzten
Tag der Einspruchsfrist an der Amtstafel kundzumachen und darauf hinzuweisen, dass
dieser im Internet unter dem angegebenen Link einsehbar ist.
Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Gesetzesbeschluss der Volksabstimmung unterliegt,
wenn eine solche binnen sechs Wochen nach der Beschlussfassung von wenigstens 25.000
antragsberechtigen Landesbürgern oder wenigstens 50 Gemeinden oder einer Mehrheit der
Landtagsmitglieder schriftlich verlangt wird.
Die Übermittlung an die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate dient zur Information.
Datei herunterladen (Landesgesetz[1][1].pdf) (331 KB) - .PDF
Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.