MarktgemeindeEngelhartstetten
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Aushängezeitraum: 03.02.2026 - 12.03.2026
Die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich
in der Sitzung am 29. Jänner 2026 folgende Gesetzesbeschlüsse gefasst hat, die einer
Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979 unterzogen werden können:
NÖ Mobilitätsgesetz 2024 (NÖ MobG 2024)
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-520
NÖ Fördertransparenzgesetz (NÖ FTG 2025)
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-858
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung beginnt
gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung des Gesetzesbeschlusses
durch den Landtag zu laufen und endet mit 12. März 2026.
Die Gemeinden haben den Titel und das Datum des Gesetzesbeschlusses bis zum letzten Tag der Einspruchsfrist an der Amtstafel kundzumachen und darauf hinzuweisen, dass dieser im Internet unter dem angegebenen Link einsehbar ist.
Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Gesetzesbeschluss der Volksabstimmung unterliegt, wenn eine solche binnen sechs Wochen nach der Beschlussfassung von wenigstens 25.000 antragsberechtigen Landesbürgern oder wenigstens 50 Gemeinden oder einer Mehrheit der Landtagsmitglieder schriftlich verlangt wird.
Die Übermittlung an die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate dient zur Information.
St. Pölten, am 29. Jänner 2026
Der Landtagsdirektor:
Mag. Thomas Obernosterer
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