MarktgemeindeEngelhartstetten
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Aushängezeitraum: 02.06.2026
Die Pflanzenseuche wird durch das Bakterium Erwinia amylovora hervorgerufen. Große wirtschaftliche Schäden – vor allem an Apfel- und Birnbäumen, (Streuobstbäume, Intensivobstbauflächen) sowie an bestimmten Ziergehölzen – alle aus der Familie der Rosengewächse – werden verursacht.
Feuerbrand ist eine gefährliche Pflanzenkrankheit, für Mensch und Tier besteht aber keine Gefahr!
Die leicht übertragbare Krankheit unterliegt der MELDEPFLICHT eines jeden Gemeindebürgers!!!
Gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung der Ausbreitung:
Die NÖ Pflanzengesundheitsverordnung regelt die Maßnahmen zur Feststellung und Verhinderung der Ausbreitung und der Bekämpfung des Feuerbrandes.
Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für die Gemeinden angeführt:
In NÖ gibt es ein gesetzlich verankertes Auspflanzverbot für Wirtspflanzen in Befallszonen (wird im Umkreis von 3 km um einen Befallsherd festgelegt). In dieser Zone gilt ein Auspflanzverbot für Feuerbrandwirtspflanzen. Ausgenommen davon sind Pflanzen folgender Gattungen, die der Fruchtnutzung dienen:
Weitere Links/Informationen:
https://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/Pflanzenkrankheit__Feuerbrand.html
https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-in-oesterreich/pflanzliche-produktion/pflanzenschutz/Feuerbrand.html