Beihilfen von Hochwasserschäden

Liebe GemeindebürgerInnen!


Für Beihilfen von Hochwasserschäden (ab € 1.000,-) bitten wir Sie, beiliegendes Formular auszufüllen und auf die Gemeinde zu bringen oder zu mailen: gemeinde@engelhartstetten.at


In weiterer Folge wird dann eine Schadenskommission vor Ort nach Terminvereinbarung den Schaden aufnehmen und diesen an das Land Niederösterreich übermitteln.


Weitere Informationen finden Sie hier!

Formular Gebäudeschäden


Informationen der Landwirtschaftskammer

Informationen zur Katastrophen-Fonds-Hilfe des Landes NÖ für die Landwirtschaft


Mit den Mitteln des Katastrophenfonds aus Bund und Land NÖ werden Opfer von Naturkatastrophen bei jenen Kosten ( Schäden ab € 1.000,-) unterstützt, die nicht von Versicherungen gedeckt werden. Dafür ist der Schaden zunächst formlos bei der Gemeinde zu melden. Im Anschluss daran wird eine Kommission der Gemeinde die Schäden erfassen und die Schadenshöhe anhand festgelegter Kriterien feststellen. Neben Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderats gehören diesen Kommissionen Sachverständige an.

 

Schäden werden nur dann aufgenommen, wenn die für den Bau erforderlichen Bewilligungen vorliegen.

 

In sogenannten Schadenserhebungsprotokollen werden von den Kommissionen die Schäden festgehalten sowie die Gesamtschadenssumme errechnet. Ebenfalls ist das Bestehen oder Nichtbestehen einer Versicherung anzugeben. 

 

Wichtig: Eine vollständige Abwicklung des Antrags kann erst erfolgen, wenn die Bekanntgabe der konkreten Versicherungsleistung erfolgt ist. Schlussendlich ist das Protokoll von den Geschädigten und der Kommission zu unterzeichnen. Die Prüfung und Auszahlung erfolgt über das Land NÖ.

 

TIPP: Außergewöhnliche Belastungen, wie sie etwa durch dieses Katastrophenereignis entstehen, können auch bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Broschüre herunterladen


Hilfeleistungen bei Hochwasserschäden (223 KB) - .PDF

18.09.2024