MarktgemeindeEngelhartstetten
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Aushängezeitraum: 05.05.2026
Bevor ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird, oder eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird,
haben die Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.
Dieses Begutachtungsverfahren ermöglicht dem Gesetzgeber (NÖ Landtag) bzw. dem Verordnungsgeber (NÖ Landesregierung), unterschiedliche Meinungen zu einer zukünftigen Rechtsvorschrift kennenzulernen und
dem Bürger, der sich beteiligt, seine Interessen darzustellen.
Eine Bindung des NÖ Landtages bzw. der NÖ Landesregierung an Ergebnisse der Bürgerbegutachtung ist auf Grund der Verfassung nicht vorgesehen.
Für die Stellungnahme durch den Bürger sind keine Formvorschriften vorgesehen (Der Titel des Gesetzesentwurfes bzw. des Verordnungsentwurfes muss aus Ihrer Zuschrift ersichtlich sein).Die Stellungnahmen müssen allerdings bis vor dem Ende der Begutachtungsfrist beimAmt der NÖ LandesregierungAbteilung Landesamtsdirektion/ServiceBürgerbüro Landhaus St. PöltenLandhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)3109 St. Pöltenoder direktpost.begutachtung@noel.gv.ateingelangt sein.
Kopien der Entwürfe sind gegen Kostenersatz zu erhalten
Ein Gesetzesentwurf wird nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens in den Landtag eingebracht. Diese eingebrachten Entwürfe können Sie unter Landtagsvorlagen einsehen.
Allgemeine Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung möchten wir Sie informieren, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (elektronisch) verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihren Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde sind unter www.noe.gv.at/datenschutz abrufbar.
Eingelangte Stellungnahmen zu Begutachtungsentwürfen werden auf der Website des NÖ Landtages veröffentlicht. Stellungnahmen von Privatpersonen werden mit ihrem Namen nur nach ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht.
Amt der NÖ Landesregierung Bürgerbüro Landhaus St. PöltenLandhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)3109 St. PöltenE-Mail: post.begutachtung@noel.gv.atTel: 02742/9005-12530
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